Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.
Im Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Das hat das AG München entschieden und eine Miteigentümerin zur Entfernung des von ihr auf einer Sondernutzungsfläche errichteten Gartenhauses verurteilt.
Will der Vermieter einer Wohnung dort einen zweiten Balkon anbringen, so kann er das nicht gegen den Willen des Mieters über den Weg „Modernisierungsmaßnahme“ durchsetzen.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit für eine Erhöhung der Wohneigentumsquote zu sorgen. In der Sitzung am 13.06.2018 votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 19/1696). Nur die FDP-Fraktion stimmte dafür.
Die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne Weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Anordnung des Landratsamts (Gesundheitsamts) Würzburg aufgehoben, mit der einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegeben worden war, die in ihrer Anlage sanierten Trinkwasserleitungen wieder zu entfernen.
Die Kläger waren in ein neu errichtetes Passivhaus eingezogen. Sie machen geltend, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seien, welche im Sommer gar nicht aufträten.
Das FG Baden-Württemberg hat das Finanzamt verpflichtet, zugunsten eines Bauträgers Erstattungszinsen in Höhe von insgesamt 204.630 Euro festzusetzen, weil in den Streitjahren 2009 bis 2011 auf der Grundlage der damaligen Verwaltungsauffassung zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben worden war. Gegen das Urteil ist Revision beim BFH anhängig (XI R 4/18).
Handwerkerleistungen, die einen Neubau, also die Errichtung eines „Haushalts“ betreffen, sind nicht ermäßigt zu besteuern. Denn Handwerkerleistungen sind steuerlich nur begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG). Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.
Wenn die Teilungserklärung keine eindeutig anderslautende Erklärung enthält, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht (AG) München eine Klage auf Entfernung beziehungsweise hilfsweise auf Rückschnitt eines Wildkirschbaums abgewiesen, da diese nur gegen einen anderen Eigentümer der WEG, nicht aber gegen die WEG insgesamt erhoben worden war.