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Miteigentümer

Unerwünschter Carport muss abgerissen werden

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Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer errichteter Carport muss wieder abgerissen werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden und eine Familie zur Vornahme entsprechender Maßnahmen verurteilt.

Ohne Zustimmung der Miteigentümer vergrößerte Terrasse muss zurückgebaut werden

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Eine ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößerte Terrassenpflasterung muss wieder entfernt werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden und ein Ehepaar dazu verurteilt, die Steinterrasse ihrer Wohnung in München auf das sich aus dem Grundrissplan ergebende Ausmaß von 5,93 Quadratmetern zurückzubauen.

Wohnanlage: Kein Gartenhaus ohne Zustimmung der Miteigentümer

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Im Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Das hat das AG München entschieden und eine Miteigentümerin zur Entfernung des von ihr auf einer Sondernutzungsfläche errichteten Gartenhauses verurteilt.