Im Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Das hat das AG München entschieden und eine Miteigentümerin zur Entfernung des von ihr auf einer Sondernutzungsfläche errichteten Gartenhauses verurteilt. Klägerin und Beklagte sind jeweils Miteigentümer einer Wohnanlage in München, bei deren Errichtung in allen Gartenanteilen nach drei Seiten offene Lauben […]