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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Kauf von Zubehör

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Wird bei einem Grundstückskauf auch Zubehör erworben, unterliegt der auf den Kauf des Zubehörs entfallende Kaufpreis nicht der Grunderwerbsteuer. Zum Zubehör eines mit einem Einzelhandelsgeschäft bebauten Grundstücks gehört die Ladeneinrichtung.

Grunderwerbsteuer: Share Deals werden eingedämmt

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Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Dazu hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Haus mit „Inventar“ gekauft: Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

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Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.  

Grunderwerbsteuer: Freibetrag abgelehnt

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Der Finanzausschuss des Bundestages hat die Forderung der FDP-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer anzuheben und damit für eine Erhöhung der Wohneigentumsquote zu sorgen. In der Sitzung am 13.06.2018 votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 19/1696). Nur die FDP-Fraktion stimmte dafür.