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Mischwasserleitung

Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung ist keine begünstigte Handwerkerleistung

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Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.