Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln Stellung genommen.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main hat eine Verfügung erlassen, in der es um Entschädigungen an ehrenamtliche Richter nach §§ 16, 18 JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) geht.