Die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne Weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben.