Die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime können nicht ohne Weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben. Das OVG hebt hervor, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen. Wenn eine Gemeinde dennoch eine […]