Vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer. Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung des Verstorbenen sind nicht abzugsfähig. Dies hat das FG Baden-Württemberg entschieden und in Bezug auf die Beratungskosten der Verwaltungsauffassung widersprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das beklagte Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (II R 30/19).
Eine – nach britischem Recht zulässige – nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses („Deed of Variation“) stellt eine freigiebige Zuwendung durch den Erben dar. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervor.
Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein so genanntes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar.
Hat ein Erblasser „seinen Lebenspartner“ als Alleinerben eingesetzt, so gilt dies auch dann noch, wenn er mit der vor dem Inkrafttreten des Lebenspartner-Gesetzes als „sein Lebenspartner“ bezeichneten Person später eine offizielle (eingetragene) Lebenspartnerschaft begründet hat – dies aber wieder aufgehoben wurde.
Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination von IV/IV auf III/V ist ein erneuter Steuerklassenwechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach Artikel 3 Absatz 1 GG oder des Grundrechts nach Artikel 6 Absatz 1 GG werde hierdurch nicht begründet.
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob für die Beantragung eines so genannten Europäischen Nachlasszeugnisses zwingend ein in der entsprechenden Durchführungsverordnung vorgesehenes Formblatt benutzt werden muss. Hierum bittet das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Vorabentscheidungsersuchen.
Nachdem die Rentenversicherung in Unkenntnis vom Tod einer Rentnerin weiterhin Rente auf deren Konto überwiesen hat, müssen die Kontobevollmächtigten nun die überzahlten Beträge zurückzahlen. Das Sozialgericht (SG) Darmstadt hat eine entsprechende Forderung der Rentenversicherung bestätigt.