Wird eine Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, kann eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar. Es fehle am Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung sei aufgrund der Veräußerung […]
Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.