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ausländisches Recht

Verteilung des Nachlasses: Nur nach ausländischem Recht zulässige Vereinbarung führt zu Zuwendung durch Erben

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Eine – nach britischem Recht zulässige – nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses („Deed of Variation“) stellt eine freigiebige Zuwendung durch den Erben dar. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervor.