Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein so genanntes Familienheim erstreckt sich nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar. Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Der Erblasser war Eigentümer von zwei Flurstücken, die aneinander angrenzen und im Grundbuch auf verschiedenen Blättern eingetragen sind. Das Flurstück 1 (circa 1.800 Quadratmeter) ist […]