Hat eine Erblasserin in ihrem Testament zunächst ein Ehepaar als ihre Erben eingesetzt, ordnete sie jedoch kurz vor ihrem Tod an, dass ihr Finanzberater alleiniger Erbe sein solle, so kann es Streit um die Wirksamkeit dieses in quasi in letzter Minute Testamentes geben.
Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.