Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßende Diskriminierung wegen des Alters. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die 1968 geborene Klägerin hat ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen […]