Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob für die Beantragung eines so genannten Europäischen Nachlasszeugnisses zwingend ein in der entsprechenden Durchführungsverordnung vorgesehenes Formblatt benutzt werden muss. Hierum bittet das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Vorabentscheidungsersuchen.