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Nachlasspflegeschaft

Nachlasspflegeschaft: Vorfälligkeitsentschädigungen für Ablösung von Darlehen sind Nachlassverbindlichkeiten

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Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.