Ist die Tochter eines Landwirts von ihrem Vater „enterbt“ worden, so hat sie zwar einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der wird allerdings nur aus dem Nachlass berechnet, der zum Todeszeitpunkt (also zum Zeitpunkt des Erbfalles) „Bestand und Wert“ hat. Ist der Hof lebzeitig vom Vater auf seinen Sohn (also auf den Bruder der Pflichtteilsberechtigten) übertragen […]
Eine – nach britischem Recht zulässige – nach dem Tod des Erblassers abweichend vom Testament getroffene Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses („Deed of Variation“) stellt eine freigiebige Zuwendung durch den Erben dar. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervor.
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob für die Beantragung eines so genannten Europäischen Nachlasszeugnisses zwingend ein in der entsprechenden Durchführungsverordnung vorgesehenes Formblatt benutzt werden muss. Hierum bittet das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Vorabentscheidungsersuchen.