Das Amtsgericht Meißen hat entschieden, dass ein Mieter berechtigt ist, einen Türspion in die Eingangstür seiner Wohnung einbauen zu lassen, ohne dafür eine Genehmigung seines Vermieters einholen zu müssen. Denn der Einbau eines Türspions gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und greife nur geringfügig in die Bausubstanz ein.
Funktioniert ein Telefonanschluss bei Abschluss eines Mietvertrages nicht, so ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn auf seine Kosten zu reparieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Vermieter darf die Wohnung zum Einbau von Rauchmeldern betreten. Das Amtsgericht (AG) München verurteilte die Mieter eines Reihenhauses, in diesem die Montage von Rauchmeldern durch den klagenden Vermieter nach mindestens einwöchiger Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmer genutzten Räumen […]
Mieter können nicht verlangen, dass Vermieter aus ihren Betriebskosten-Abrechnungen die für Gebäudeversicherungen den Anteil herausrechnen, der auf die Position „Mietausfallschaden“ entfällt.