Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über […]
Das Amtsgericht Meißen hat entschieden, dass ein Mieter berechtigt ist, einen Türspion in die Eingangstür seiner Wohnung einbauen zu lassen, ohne dafür eine Genehmigung seines Vermieters einholen zu müssen. Denn der Einbau eines Türspions gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und greife nur geringfügig in die Bausubstanz ein.
Mieter können nicht verlangen, dass Vermieter aus ihren Betriebskosten-Abrechnungen die für Gebäudeversicherungen den Anteil herausrechnen, der auf die Position „Mietausfallschaden“ entfällt.