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Wachstumschancengesetz

Änderung durch das Wachstumschancengesetz für alle Steuerzahler

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Verbesserung des Verlustausgleichs: Trotz Verlustvortrags droht eine Mindestbesteuerung, wenn ein Verlust von mehr als 1 Mio. € in ein Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften von mehr als 1 Mio. € verrechnet werden soll. Der Gesetzgeber sieht bislang nämlich eine Besteuerung von 40 % des Betrags, der 1 Mio. € übersteigt, vor. Dieser Mindestbesteuerungssatz wird nun bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer […]

Änderung durch das Wachstumschancengesetz für Vermieter

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Für Vermieter ergeben sich durch das Wachstumschancengesetz folgende Änderungen: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau Der Anwendungsbereich der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurde verlängert. Danach können die Sonderabschreibungen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem […]

Änderung durch das Wachstumschancengesetz für Unternehmer

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Nach langem Hin und Her wurde das sog. Wachstumschancengesetz Ende März 2024 verkündet. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen, die Unternehmer betreffen, für Sie zusammengefasst: Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Bisher war eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur dann möglich, wenn das Wirtschaftsgut bis zum 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt worden ist. Die […]