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Rauchmelder-Einbau

Vermieter darf vermietete Wohnung zu Rauchmelder-Einbau betreten

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Der Vermieter darf die Wohnung zum Einbau von Rauchmeldern betreten. Das Amtsgericht (AG) München verurteilte die Mieter eines Reihenhauses, in diesem die Montage von Rauchmeldern durch den klagenden Vermieter nach mindestens einwöchiger Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- oder Kinderzimmer genutzten Räumen […]