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Türspion

Mietrecht: Ein Vermieter muss einen Türspion dulden

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Das Amtsgericht Meißen hat entschieden, dass ein Mieter berechtigt ist, einen Türspion in die Eingangstür seiner Wohnung einbauen zu lassen, ohne dafür eine Genehmigung seines Vermieters einholen zu müssen. Denn der Einbau eines Türspions gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und greife nur geringfügig in die Bausubstanz ein.