Mieter können nicht verlangen, dass Vermieter aus ihren Betriebskosten-Abrechnungen die für Gebäudeversicherungen den Anteil herausrechnen, der auf die Position „Mietausfallschaden“ entfällt.
Mieter können sich dagegen wehren, wenn der Vermieter ihnen eine „Notdienstpauschale“ für Handwerker über die Betriebskostenabrechnung weitergibt. Diese einmalige Ausgabe zählt nicht zu den umlagefähigen Kosten.