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Telefonanschluss

Mietrecht: Für den Telefonanschluss ist der Vermieter zuständig

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Funktioniert ein Telefonanschluss bei Abschluss eines Mietvertrages nicht, so ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn auf seine Kosten zu reparieren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.