Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Aufwendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Handwerkervertrag bzw. den Vertrag über […]
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (zum Beispiel an Feriengäste) nicht durch Mehrheitsbeschluss verbieten. Vielmehr sei hierfür die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, stellt der BGH klar.