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Beschäftigungsort

Doppelte Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit Verkauf der Wohnung am Beschäftigungsort keine Werbungskosten

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Wird eine Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, kann eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar. Es fehle am Veranlassungszusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung sei aufgrund der Veräußerung […]