Arbeitet ein so genannter „Nacharbeiter“ eines Autoherstellers (der ungenau eingesetzte Vorder- und Heckscheiben unter starkem Krafteinsatz wieder lösen muss) kurzzeitig mit außergewöhnlich hoher Arbeitsbelastung (an zwei aufeinanderfolgenden Schichten) und diagnostiziert ein Arzt danach einen Riss des kleinen Brustmuskels und eine Arm-Venen-Thrombose, so ist das von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Arbeitnehmer, die sich „zu früh“ auf den Weg zu ihrer Arbeitsstelle begeben, weil sie vor Beginn ihrer Arbeit noch private Dinge erledigen wollen, können dadurch Nachteile erleiden.
Stirbt ein Außendienstmitarbeiter knapp acht Wochen nachdem er von einer mehrtägigen Dienstreise mit grippeähnlichen Symptomen zurückgekehrt ist, so muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht leisten, wenn sich herausstellt, dass der Mann an einer Legionellen-Kontamination gestorben ist, die er sich vielleicht in einem der Hotels eingefangen haben könnte.