Arbeitet ein so genannter „Nacharbeiter“ eines Autoherstellers (der ungenau eingesetzte Vorder- und Heckscheiben unter starkem Krafteinsatz wieder lösen muss) kurzzeitig mit außergewöhnlich hoher Arbeitsbelastung (an zwei aufeinanderfolgenden Schichten) und diagnostiziert ein Arzt danach einen Riss des kleinen Brustmuskels und eine Arm-Venen-Thrombose, so ist das von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anzuerkennen.
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