Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Hintergrund: Zurzeit gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet...Read More