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Entschädigungen an ehrenamtliche Richter: Einkunftsart und Steuerbefreiung

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Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main hat eine Verfügung erlassen, in der es um Entschädigungen an ehrenamtliche Richter nach §§ 16, 18 JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) geht.