Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer errichteter Carport muss wieder abgerissen werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) München entschieden und eine Familie zur Vornahme entsprechender Maßnahmen verurteilt. Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Hausgrundstücke, zwischen denen ein Weg zu drei nebeneinander liegenden Kfz-Stellplätzen führt, die zwei rechten für die Beklagten, der linke für die […]