Erbschaftsteuerrecht: Auszahlung an (vermeintlichen) Miterben ist Nachlassverbindlichkeit

Hat eine Erblasserin in ihrem Testament zunächst ein Ehepaar als ihre Erben eingesetzt, ordnete sie jedoch kurz vor ihrem Tod an, dass ihr Finanzberater alleiniger Erbe sein solle, so kann es Streit um die Wirksamkeit dieses in quasi in letzter Minute Testamentes geben.

Einigen sich die Beteiligten zur Vermeidung weiterer Gerichtsstreitigkeiten in einem Vergleich darüber, dass der Finanzberater eine Abfindungszahlung (hier in Höhe von 160.000 Euro) erhält, so können die zunächst allein Bedachten den Betrag als Nachlassverbindlichkeit von der von ihnen zu zahlenden Erbschaftsteuer absetzen. Dabei ist es nicht bedeutsam, dass der Zahlungsempfänger von der Summe keine Erbschaftsteuer zu zahlen braucht.

BFH, II R 24/15 vom 15.06.2016