Mit dem Gesetz sollen einzelne Aspekte des Koalitionsvertrags umgesetzt werden, wie z.B.:
Anhebung des Kindergelds zum 1.7.2019 um 10 € pro Monat und Kind. Der Kinderfreibetrag wird in 2019 ebenfalls angehoben. Die Anhebung erfolgt entsprechend einer fiktiven (ganzjährigen) Anhebung des Kindergelds von 5 € pro Monat und Kind.
Die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs werden (inklusive des Grundfreibetrags) in 2019 gegenüber 2018 um 1,84 % und in 2020 gegenüber 2019 nochmals um 1,95 % angehoben.