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November 5, 2019
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst. Dies war bisher nicht möglich.
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