Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für statische Berechnung

Mit Urteil vom 4.7.2019 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst. Dies war bisher nicht möglich.