Eine bloß mündlich vereinbarte Schenkung eines Sparbuchguthabens ist – oder wird – trotz Formmangels wirksam, wenn sie „bewirkt“ wurde/wird, wofür allein die Übergabe des Sparbuchs aber nicht ausreicht. Vielmehr bedarf es zum Vollzug der Schenkung insoweit der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Guthabens gegen die Bank. Ob aus der Übergabe des Sparbuchs aber zugleich...Read More