Day

August 16, 2018
Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt auch für Gegenstände, die werthaltig sind. Allerdings nur, wenn keine Anhaltspunkte für unrealistisch angesetzte Kaufpreise bestehen, entschied das Finanzgericht Köln.
Read More

 

Altkönigstraße 1-3, 61440 Oberursel
06171-887690
info@jacob-partner.de