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Grunderwerbsteuer
Werden gebrauchte bewegliche Gegenstände zusammen mit einer Immobilie verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt nach dem Urteil des Finanzgericht Köln vom 8.11.2017 für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Interessant für die Vertragsgestaltung beim Kauf von Immobilien.
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Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt auch für Gegenstände, die werthaltig sind. Allerdings nur, wenn keine Anhaltspunkte für unrealistisch angesetzte Kaufpreise bestehen, entschied das Finanzgericht Köln.
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