Mit Urteil vom 31.5.2017 hat das FG Münster entschieden, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind. Im genannten Fall wurden Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen, die in Körben auf einem Buffet in der Kantine für Mitarbeiter sowie für Kunden und Gäste zum Verzehr zur Verfügung standen lohnsteuerlich...Read More