Die Umsetzung der Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten ist ergänzt worden. Es wird auf die (erneute) Kreditwürdigkeitsprüfung bei echten Abschnittsfinanzierungen und Umschuldungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer verzichtet. Hintergrund der Regelung ist, dass derjenige Darlehensnehmer, der die anfängliche Kreditwürdigkeitsprüfung bestanden hat, keine Probleme bei einer Anschlussfinanzierung bekommen soll, weil seine Kreditwürdigkeit von der Bank erneut eingeschätzt wird.