Ab 2020 sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 €Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderungswürdig eingestuft sind, mit 20 % der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 € je Objekt. Die Förderung...Read More