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Verlustübernehmeverträge

Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge: EU-Kommission ruft Deutschland zu Anerkennung auf

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Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, da das Land Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (die eine Voraussetzung für die steuerliche Konsolidierung sind) nicht anerkennt, die Unternehmen geschlossen haben, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen.