Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, da das Land Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (die eine Voraussetzung für die steuerliche Konsolidierung sind) nicht anerkennt, die Unternehmen geschlossen haben, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen.
Die Europäische Kommission hat am 15.01.2019 eine Debatte über eine Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen und sich für eine schrittweise Abkehr von der Einstimmigkeit ausgesprochen.
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