Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, da das Land Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge (die eine Voraussetzung für die steuerliche Konsolidierung sind) nicht anerkennt, die Unternehmen geschlossen haben, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegründet wurden und die ihren […]