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Verlustausgleich

Verlustausgleich: Nicht mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

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Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Echte Daytrading-Geschäfte: Kein Verlustausgleich

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Verluste aus so genannten echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 15 Absatz 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes entschieden.