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Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

Verlustausgleich: Nicht mit Kirchensteuer-Erstattungsüberhang

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Ein Erstattungsüberhang aus zurückgezahlter Kirchensteuer kann nicht mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden und ist daher als Einkommen zu versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Streitfall wurde den Klägern für das Streitjahr 2012 in den Vorjahren gezahlte Kirchensteuer erstattet, da sich aufgrund einer für diese Jahre durchgeführten Außenprüfung das zu versteuernde Einkommen gemindert hatte. Die […]