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Daytrading-Geschäfte

Echte Daytrading-Geschäfte: Kein Verlustausgleich

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Verluste aus so genannten echten (ungedeckten) Daytrading-Geschäften mit Devisen mindern nicht die körperschaftsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 15 Absatz 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes entschieden.