In (Klein-)Betrieben, für die der gesetzliche Kündigungsschutz nicht gilt, wird nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn den Beschäftigten „krankheitsbedingt gekündigt“ wird. Dies bekam eine Arzthelferin zu spüren, die „wiederholt arbeitsunfähig krank“ war und deshalb entlassen wurde, ohne dass die in solchen Fällen sonst übliche Prüfung vorgenommen wurde, ob das voraussichtlich auch […]