In Kleinbetrieben kann auch Krankheit ein Entlassungsgrund sein

In (Klein-)Betrieben, für die der gesetzliche Kündigungsschutz nicht gilt, wird nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn den Beschäftigten „krankheitsbedingt gekündigt“ wird.

Dies bekam eine Arzthelferin zu spüren, die „wiederholt arbeitsunfähig krank“ war und deshalb entlassen wurde, ohne dass die in solchen Fällen sonst übliche Prüfung vorgenommen wurde, ob das voraussichtlich auch für die Zukunft so zu erwarten wäre. Und ferner ohne Prüfung der „Sozialverträglichkeit“ mit Blick auf Kolleginnen und Kollegen in der Praxis.

Hier hatte der Arbeitgeber sogar während einer Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiterin gekündigt, was vom Gericht als rechtens anerkannt wurde. Sie habe im Labor der Praxis gearbeitet, war bei häufigerem Fehlen Probleme bereitet hätte.

LAG Rheinland-Pfalz, 1 Sa 89/16 vom 26.08.2016