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Grundstückseigentümer

Starkregen: Grundstückseigentümer müssen sich selbst schützen

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Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet, so das Verwaltungsgericht (VG) Mainz.

Grundstückseigentümer: Wer Hecken und Bäume nicht schneidet, zahlt saftig

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Schneidet ein Grundstückseigentümer seine Bäume und Hecken nicht, die von seinem Anwesen auf öffentliche Straße ragen, obwohl er dazu zweimal per behördlicher Mitteilung aufgefordert worden ist, so kann das teuer für ihn werden.