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Starkregen

Starkregen: Grundstückseigentümer müssen sich selbst schützen

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Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet, so das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Die Kläger sind Eigentümer eines in einem Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und an der Südgrenze mit einer circa 0,80 Meter […]